Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Beförderung von Gütern und damit zusammenhängende Leistungen, die zwischen SW-Transport (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber (z.B. per E-Mail, Telefon oder WhatsApp) oder durch die Annahme des Transportguts durch den Auftragnehmer zustande.
3. Leistungen des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung des Transports zum vereinbarten Bestimmungsort.
- Die Wahl der Transportmittel und der Fahrstrecke steht, soweit nicht anders vereinbart, dem Auftragnehmer frei.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragnehmer (Subunternehmer) zur Erfüllung des Auftrags einzusetzen.
4. Pflichten des Auftraggebers
- Verpackung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Gut beförderungssicher zu verpacken, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Kennzeichnung: Das Transportgut muss deutlich mit Empfängeradresse und ggf. besonderen Hinweisen (z.B. „Zerbrechlich“) gekennzeichnet sein.
- Dokumente: Alle für die Beförderung notwendigen Dokumente sind dem Auftragnehmer bei Übergabe auszuhändigen.
- Gefahrengut: Die Beförderung von Gefahrgut muss vorab schriftlich vereinbart werden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.
6. Haftung
- Die Haftung des Auftragnehmers fürGüterschäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 407 ff.HGB.
- Bei nationalen Transporten ist die Haftung für Güterschäden auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung begrenzt.
- Für Schäden, die durchunzureichende Verpackung durch den Auftraggeber entstehen, übernimmt derAuftragnehmer keine Haftung.
- Der Auftragnehmer haftet nicht fürVerzögerungen, die durch höhere Gewalt (Stau, Unwetter, unverschuldete Unfälle) verursacht werden.
7. Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen aller fälligen und nicht fälligen Forderungen, die ihm aus den in § 1 genannten Leistungen gegenüber dem Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern zu.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.